30.10.2007 - Behördenbeihilfe zur gesetzlich organisierten Hundequälerei
30.10.2007, Online-Redaktion Hundelobby e.V.
Den Fall des fünfjährigen Rottweilers Jimmy hatte die Hunde-Lobby bereits in der September-Ausgabe des PfotenAbdruck vorgestellt.
Als Rottweiler gehört Jimmy der Kategorie III (widerlegbar gefährlicher Hund) an. Um die Ungefährlichkeit von Jimmy nachzuweisen, meldete seine Halterin den Rüden Anfang 2007 bei Dr. Barbara Schöning zum Wesenstest an.
Als von der Stadt anerkannte Sachverständige kam Dr. Schöning am Ende ihres Gutachtens zu dem Schluss, dass Jimmy nicht als gefährlicher Hund im Sinne des Hamburger Hundegesetzes gelte.
Das sah das zuständige Fachamt für Verbraucherschutz im Bezirk Harburg allerdings ganz anders und lehnte die Freistellung nach § 18 HHG aus Plausibilitätsgründen ab.
Der Widerspruch gegen den Bescheid wurde durch eine weitere Expertise von Dr. Schöning untermauert und ebenfalls negativ beschieden.
Der Halterin wurde inzwischen nahe gelegt, nach einem Gehorsamstraining und einer Schmerzbehandlung erneut einen Wesenstest machen zu lassen oder unverzüglich den Forderungen des Gesetzes für Kategorie III-Hunde (Leinen- und Maulkorbzwang, Haltungserlaubnis, Hundesteuer für gefährliche Hunde in Höhe von 600 Euro jährlich) nachzukommen.
Jimmy träumt von einer leinen- und schmerzfreien ZukunftFür die Halterin sind bislang Kosten in Höhe von 1.350 Euro (Wesenstest und Rechtsbeistand) entstanden.
Für die Hundeschule und den neuerlichen Wesenstest muss sie nochmals mit knapp 500 Euro rechnen.
Hinzu kämen - im Falle der Freistellung - außerdem Gebühren in Höhe von 160 Euro. Und als ob das nicht genug wäre, wird bei dem an Arthrose und HD leidenden Jimmy nun auch noch eine Operation fällig, für die der behandelnde Tierarzt etwa 400 Euro veranschlagt hat.
Bitte unterstützen Sie die Hilfe der Hunde-Lobby und überweisen Sie 5 Euro zur Finanzierung der OP-Kosten auf das Konto der Hunde-Lobby:1235 121074 bei der Haspa (BLZ 200 505 50) - Stichwort: Jimmy.
