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24.07.2007 - Gemeinnützig? Steuerfahndung prüft!

24.07.2007, MOPO

STEPHANIE LAMPRECHT

Kann dem HTV wegen Herrn Poggendorfs Gebaren die Gemeinnützigkeit entzogen werden?

Ja, wenn die Prüfer des Finanzamt Nord bei einer Betriebsprüfung feststellen, dass die Geschäftsführung nicht den Anforderungen für Steuerbegünstigung entspricht, kann die Gemeinnützigkeit entzogen werden.

Der Verkauf einer geerbten Wohnung (Sylt) unter Marktpreis könnte etwa als "unzulässige Mittelverwendung" gewertet werden.

- Was bedeutet das für den Verein?

Dann wären erhebliche Steuernachzahlungen fällig.