12.12.2006 Das ist der neue Bußgeldkatalog von Michael Pentzien
Das ist der neue Bußgeld-Katalog für Hundebesitzer
Von Michael Pentzien
City – Hundebesitzer müssen jetzt ganz tapfer sein. Verbraucherschutzbehörde und Bezirksämter arbeiten mit Hochdruck am neuen Bußgeld-Katalog für Hunde-Sünden.
Der Katalog umfasst dreißig bis vierzig Tatbestände, sieht Höchststrafen von bis zu 500 Euro sowie die Wegnahme des Hundes vor.
In 21 Tagen schon sollen die Mitarbeiter der Bezirklichen Ordnungsdienste (BOD) Hundehalter damit bestrafen können – dann gilt das neue Hamburger Hundegesetz (BILD berichtete)!
„Der abgestimmte Bußgeld-Katalog wird in Kürze von den Bezirksamtleitern in Kraft gesetzt“, erklärt Behördesprecher Hartmut Stienen.
Hundehalter werden danach verwarnt und zur Kasse gebeten, wenn sie z.B. nicht schnell genug ihre Bescheinigungen zeigen, keine reißfeste Leine haben, ihr Hund nicht fälschungssicher gekennzeichnet ist.
Das neue Hundegesetz tritt in drei Wochen in Kraft. Alle Hunde müssen gechippt, registriert und haftpflichtversichert sein. Nicht einmal ein drittel aller Hamburger Hundehalter hat diese Vorgaben erfüllt
Wiederholungstäter müssen bis zu 500 Euro Strafe zahlen
Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sprechen mündlich Verwarnungen aus. Uneinsichtigen Hundehaltern drohen Verwarngelder, im Wiederholungsfall sogar empfindliche Bußgeldstrafen.
Das Führen eines Hundes ohne Leine wird mit 25 Euro, bei schwerwiegenden Verstößen mit 35 Euro * )geahndet.
Ist der Hund ab dem 1. Januar nicht fälschungssicher gekennzeichnet (Chip-Pflicht) zahlen Frauchen und Herrchen 25 Euro Strafe.
Laufen Hunde ohne Versicherungsnachweis in eine BOD-Kontrolle: Strafe bis zu 75 Euro.
Wiederholungstäter müssen mit Bußgeld bis zu 500 Euro rechnen.
Unverbesserliche Gesetzessünder müssen mit dem Einzug des Tieres („Hunde-Knast“) rechnen.
* ) vorläufige Zahlen aus dem Bußgeld-Katalog Entwurf
