08.12.2006 Hundeexperten am BILD-Telefon

Das BILD-Experten-Team: Wolfgang Poggendorf, Tierärztin Dr. Urte Hitzer, Staatsrat Dietrich Wersich, Heike Passenheim (BOD),Tierärztin Dr. Cathleen Crowell

Meine Nelly ist schon 16 Jahre, muss ich sie trotzdem chippen lassen?

Das neue Hamburger Hundegesetz. Am 1. Januar tritt es in Kraft. Gegen Verweigerer wollen die Behörden hart vorgehen.

Die große BILD-Telefon-Aktion zeigt, dass viele Hundehalter noch viele Fragen haben. 90 Minuten. Über 300 Anrufe. Lesen wir was unsere Experten antworteten.

"Mein Hund ist doch durch die Hundesteuer beim Finanzamt gemeldet, muss ich ihn trozdem registrieren lassen?" Marianne aus Rahlstedt

Staatsrat Dietrich Wersich: "Auf jeden Fall. Die Anmeldung bei der Hundesteuer ist nicht das gleiche wie die Registrierung beim zentralen Hunderegister. Sie müssen den Hund allerdings nicht selber anmelden, man kann dafür auch andere Personen bevollmächtigen, auch der Hund muss nicht mitgebracht werden für die Registrierung."

"Muss mein Rottweiler-Mischling Spike einen Wesenstest machen? Was passiert, wenn er durchfällt?" Bettina aus Billstedt

Tierärztin Dr. Crowell: "Ja, er muss einen Wesenstest machen. Wenn er durchfällt, gilt für ihn Leinen- wie auch Maulkorbzwang."

"Enzo, mein Schäferhund, wurde vor acht Jahren bei seiner Geburt gechippt. Jetzt reagiert der Chip nicht mehr." Ralf aus Farmsen

Tierheimchef Wolfgang Poggendorf: "Kann sein, dass der Chip gebrochen ist- Das ist gesundheitlich völlig ungefährlich. Bitte neu chippen lassen."

"Ich habe den Hund einer kranken Freundin aus Kiel bei mir in Pflege. Muss ich den jetzt auch hier anmelden?"

Staatsrat Wersich: "Über einen kurzen Zeitraum nicht. Bleibt der Hund allerdings länger als zwei Monate, muss er auch hier angemeldet und gechippt, sowie auch alle weiteren Auflagen erfüllt werden."

"Mein Mann und ich haben keinen Internetzugang und sind körperlich nicht mehr in der Lage , selbst zum zuständigen Amt zu gehen. Kann unsere Tierärztin unsere Golden Retrievers Sassi übernehmen?" Sabine aus Wandsbek

Heike Passenheim vom BOD: "Ja, das ist möglich, wenn ihre Tierärztin über alle nötigen Informationen über Hund und Halter verfügt und eine Vollmacht von Ihnen bekommt."

"Meine Schäferhündin Betty hat bereits eine Tätowierung im Ohr. Braucht sie auch einen Chip?" Jörg aus Eidelstedt

Tierärztin Dr. Urte Hitzer: "Trotz Tätowierung benötigt ihr Hund einen Chip. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet."

"Wo kann ich meine 7 Monate alte Schäferhündin Lady registrieren lassen?" Christel aus Lokstedt

Tierärztin Dr. Crowell: "Im Ortsamt, im Bezirksamt, im Kundenzentrum oder im Internet unter www.hundegesetz.hamburg.de

"Meine Gina ist ein winziger Chihuahua, sie fügt niemanden Schaden zu, außerdem bin ich ein sehr verantwortungsvoller Mensch. Muss ich sie trotzdem versichern? Wenn ja, wo?" Anke aus Bahrenfeld

Staatsrat Wersich: "Ja, auch mit kleinen Hunden kann es zu Unfällen kommen, etwa wenn jemand darüber stolpert und sich verletzt. Insofern schützt die Versicherung auch Sie, denn der Schaden kann weit über den Kosten für die Versicherung liegen. Abschließen können Sie ihre Versicherung bei jedem Versicherungsmakler, z.B. den, bei dem sie auch schon andere Versicherungen abgeschlossen haben.. Da gibt es keine Vorschriften."

"Ich bin arbeitslos, muss keine Hundesteuer zahlen. Welche Auflagen muss ich für meine Schäferhündin erfüllen?" Stephanie aus Bergedorf

Tierheimchef Poggendorf: "Chippen, Haftpflichtversicherung abschließen und beim Hamburger Hunderegister anmelden. Chippen kostet etwa 15 Euro, die Anmeldung beim Bezirksamt 20 Euro, im Internet die Hälfte, die Versicherung gibt es ab 49 Euro im Jahr. Das Tierheim Süderstraße bietet Dienstags und Donnerstags das Chippen ihrer Hunde zu einem Sonderpreis von 10 Euro statt 40 Euro an. Voraussetzung: Die soziale Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden. Voranmeldung unter 32 11 10 60."

"Ich habe einen Schäferhund und bin öfter zu Besuch in Hamburg. kann ich ihn denn auch mit meinem niedersächsischen Führerschein frei laufen lassen?" Karin aus Niedersachsen

Staatsrat Wersich: "Ja, allerdings müssen Sie sich den Schein in Hamburg extra anerkennen lassen und die Befreiung von der Leinenpflicht beantragen. Zuständig dafür ist das Verbraucherschutzamt Mitte, Telefon 040-428 54 18 22 oder 18 21."

"Meine Nelly ist schon 16 Jahre alt und kann jeden Moment sterben. Muss ich sie trotzdem noch chippen lassen?" Rita aus Wilhelmsburg

Staatsrat Wersich: "Das Alter des Hundes entbindet sie nicht davon, ihn anzumelden. Es gibt allerdings die Möglichkeit, sich beim Tierarzt einen Attest ausstellen zu lassen, das sie dann bei der Anmeldung des Hundes vorlegen müssen. Außerdem brauchen sie auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung."

"Meine Tochter ist schwerbehindert und seit Jahren arbeitslos.Sie ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Finanziell kann sie sich das Chippen, Versichern und Registrieren nicht leisten. Nun haben wir alle Angst, dass uns der Hund weggenommen wird." Jutta aus Neustadt

Heike Passenheim, BOD: "Von heute auf morgen nimmt Ihnen niemand den Hund weg. Wenden Sie sich an das zuständige Verbrauerschutzamt und schildern Sie ihr Problem. Wahrscheinlich lässt sich eine Sonderregelung, wie z.B. wie z.B. eine Kostenminimierung finden."

"Ich bin schwerbehindert und unser Felix läuft nur auf dem Hof, dafür braucht er doch keinen Chip und keine Versicherung!" Uwe aus Jenfeld

Staatsrat Wersich: "Doch, denn auch dort kann etwas passieren. Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung weniger Hundesteuer zahlen, zahlen Sie mit der gleichen Bescheinigung allerdings bei der Registrierung auch nur die halbe Gebühr."