13.03.2008 - Expertenanhörung zum Hundegesetz
13.03.2008, Claus-Dieter Kraft
Was für einen Typ "Experte" hat bei der Hundegesetzgebung mitgewirkt?
Im demokratischen Prozess der politischen Willensbildung ist es vorgeschrieben, dass Expertenanhörungen von den für die Gesetzgebung verantwortlichen Fachausschüsse gemacht werden.
Die Experten werden angehört, damit deren Fachwissen in ein Gesetz mit einfließen.
In den Expertenanhörungen zum geplanten Hundegesetz waren z.B. Herr Poggendorf als Experte geladen, der heute in Verdacht steht, kriminell zu sein.
Der nächste Experte, Georg Ehrmann von der Kinderhilfe, der von den Politikern zur Hundegesetzgebung geladen war, steht jetzt ebenfalls unter Verdacht kriminell zu sein.
Schwerer Verdacht der Veruntreuung
Es gibt leider noch mehr Fälle, in denen sogenannte Tierschützer dem wirklichen Tierschutz unschätzbaren Schaden zufügen
Hamburger Tierschützerin mit Managergehalt
Das sind die Folgen für die Tierschutzvereine:
