Fazit

Unter Einhaltung der bestehenden Verordnung ist schon jetzt eine artgerechte Hundehaltung in den Stadtbezirken von Hamburg unmöglich. Jede Planung in Richtung der Schaffung weiterer Freilaufflächen für die Stadtbezirke ist utopisch, da es in den Stadtbezirken nicht ausreichend unbebautes Gelände gibt.

Jahrzehntelang war ein tolerantes Nebeneinander von Menschen und Hunden möglich, bevor der SOD begann das Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen von 1957 und der zugehörigen Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen von 1975 durchzusetzen.

Wir fordern die Aufhebung von Parkverboten für Hunde und die Aufhebung des Leinenzwangs in Parks, damit Hunde - wie es in den letzten Jahrzehnten praktiziert wurde - generell ohne Leine laufen dürfen. Verantwortungsvolle Hundehalter – also der überwiegende Teil aller Hundehalter – nehmen ihre Hunde bei Menschenansammlungen und auf sensiblen Plätzen selbstverständlich an die Leine.