Tätertyp "Sichtbarer Korrupter im Nadelstreifenanzug"

Hier ist eine Beschreibung dieser kriminellen Tätertypen, der „Korrupten im Nadelstreifen-Anzug“ von www.netzwerkrecherche.de:

Sichtbarer „Korrupter im Nadelstreifenanzug“:

Betrügerpersönlichkeiten

- legale Fassaden, Lügen, Täuschungen und Fälschungen
- geringe Qualifikationen, Vortäuschung hoher Qualifikationen
bei nach außen hin existierendem hohen beruflichen Status
(etwa Unternehmer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar,
Bürgermeister) in Wahrheit Auffälligkeiten (Konkurs,
Rückgabe der Notariatszulassung, Entziehung der
Anwaltszulassungen, verschiedene Straf- und Zivilverfahren
wegen Vermögensdelikten oder betrügerischem Bankrott)
- ausgeprägter Hang zur Selbstdarstellung und Angeberei
- sehr manipulierend
- hohe kriminelle Energie
- einschlägige Vorstrafen oder Verdacht (betrügerischer
Bankrott, Betrug, Untreue)
- oft exotisches Leben (Häuser und Villen im In- und Ausland,
mehrere luxuriöse Autos, Yachten; Bankkonten in den so
genannten Steuerparadiesen; Freundinnen/Geliebte werden in
die Taten eingebunden)
- extreme Rechtfertigungen und Neutralisierungen des
Fehlverhaltens
- fehlende Verantwortungsübernahme und Leugnen der
Verantwortlichkeit auch bei Verurteilung

Als sehr auffällig stellte sich bei ausführlichen Recherchen und Fallanalysen ein hohes Maß an Täuschungen, Fälschungen und Lügen bei diesen Tätern heraus.

Sehr typisch ist die Verwendung angeblicher Bonitätsnachweise durch gefälschte Bank und Kontoauszüge oder die Vortäuschung, Inhaber bedeutender Firmen mit Tochterunternehmen zu sein oder gewesen zu sein sowie das immer wieder auftauchende Benennen bekannter und renommierter Namen und Adressen als Referenzen oder als angebliche Kunden, Geschäftspartner und gute Bekannte.

Der Umgang mit bekannten Personen und Organisationen wird dabei weitgehend vorgetäuscht.

Weiter fällt auf, dass diese Täuschungen nicht nur für die Tat eingesetzt werden, sondern bei näherer Betrachtung fast das ganze Leben durchziehen.

So war bei einigen Tätern die gesamte Biografie falsch:

Aus abgebrochenen Weiterbildungsmaßnahmen wurden Universitätsabschlüsse, aus Konkursen lukrative Verkäufe angeblicher Firmenbeteiligungen, aus der Anmeldung völlig wertloser Patente „Vermarktungen der Abwicklung eines Gebrauchtwagenkaufes jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit als Berater der Bank.

Manche dieser Täter besaßen mehrere Pässe mit ähnlich klingenden Namen im deutschsprachigen Raum und nutzten diese nach Belieben zur Gründung von Firmen in Großbritannien und auf den Kanalinseln.

Insbesondere fielen fehlende Qualifikationen in Ausbildung und Beruf auf, dagegen wurde nach außen eine hohe Qualifikation vorgetäuscht.

Manager prahlten mit ihren hervorragenden Qualitäten, Weiterbildungen und Spezialisierungen, manche führten Doktor-Titel, bei den Ermittlungen konnte aber nicht herausgefunden werden, wann und ob diese erworben worden waren.

Hierunter fallen auch, obwohl auf den ersten Blick vielleicht nicht nachvollziehbar, Angehörige von freien Berufen wie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.

Personen mit einer solchen Qualifikation hatten bei näherer Untersuchung entweder Vorstrafen oder Vorfälle in ihrer Vergangenheit (zum Beispiel Verdacht der Veruntreuung von Mandantengeldern), die bereits zum Entzug der Anwaltszulassung geführt hatten oder sie hatten ihre Notarszulassung zurück gegeben, um einer Entziehung zuvor zu kommen.

Manche wurden mit internationalem Haftbefehl gesucht (wegen Geldwäsche und Vermögensdelikten). Nicht selten fühlten sie sich für ihren Arbeitseinsatz oder ihr Engagement unterbezahlt oder sie hatten sehr hohe Ansprüche an ihr Einkommen und ihren Lebensstil.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass „legale Fassaden“, ob Unternehmen oder der Status des Berufes als Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, benutzt wurden, um die wahren Absichten eigensüchtiger Profitmaximierung zu verschleiern.

Sehr auffallend ist der Hang zum übertriebenen Luxus.

Fast alle besaßen mehrere Häuser und Villen im In- und Ausland, mehrere Luxuswagen, die durch zweckentfremdete Kredite, mit Schmiergeldern oder aus Gewinnen aus Betrug, Untreue oder Unterschlagung finanziert waren.

Bei den strafrechtlichen Ermittlungen ließen sich die vorhandenen Bankkonten im In- und Ausland nicht restlos aufklären.

Die bekannten „Steuerparadiese“ wie etwa Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Bahamas, Cayman-Islands wurden eifrig genutzt.

Erhebliche Kontrolldefizite

Kaum nachvollziehbar waren die erheblichen Kontrolldefizite, die in diesem Zusammenhang zutage traten:

Es interessierten sich offenbar weder Verantwortliche der Treuhandanstalt bei der Einstellung von Mitarbeitern oder bei der Bonitätsprüfung von Erwerbern noch Banken, die diesen Personen erhebliche Kredite ausreichten, für Nachweise oder Belege, auch Führungszeugnisse wurden nicht angefordert.

Neben dem Desinteresse oder einfach dem Fehlen von Kontrollen ist daher auch von einer hohen Manipulationsfähigkeit der Täter auszugehen.

Immerhin gelang es ihnen, entweder in einflussreiche Positionen zu gelangen oder als Käufer von Unternehmen aufzutreten, ohne dass Kompetenzen, überzeugende wirtschaftliche Konzepte, finanzielle Bonität, Ehrlichkeit oder der Wille zum rechtmäßigem Handeln vorhanden gewesen wären.

Hohe kriminelle Energie

Nicht zu leugnen ist eine hohe kriminelle Energie. Diese zeigt sich in einer Vielzahl von Vermögensstraftaten und einem Streben nach materiellen Vorteilen um jeden Preis.
Bestechungen oder Bestechlichkeit werden ohne Zögern begangen, wenn es dem eigenen Vorteil dient.

Auffallend war in den Treuhandverfahren die als skrupellos zu bezeichnende Installierung eines Bestechungssystems über mehrere Ebenen und beide Seiten - Geber und Nehmer - abdeckend.

Bestechung und Bestechlichkeit wurden hier von Anfang an als Möglichkeit der Gewinnmaximierung zum eigenen Nutzen gesehen. Die Korruption ergab sich nicht bei Gelegenheit und fand nicht in der Weise statt, dass bei dem Angebot hoher Geldsummen auch bisher ehrliche Funktionsträger schwach geworden wären.

Bestechungen waren in diesen Fällen nicht wirklich notwendig, um von der Gegenseite rechtswidrige Handlungen zu bekommen, die man sonst nicht erhalten hätte. Hier war bereits ein Stadium der Korruption erreicht, bei dem jede Seite um die Mängel bzw. die Pflichtwidrigkeit des Handelns der Gegenseite wusste:

Amtsträger waren hier von vornherein nicht bereit, ihre Amtspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, also Unternehmen pflichtgemäß unter Beachtung der Vorschriften zu privatisieren, sondern wollten beim Verkauf „beteiligt“ werden.

Unternehmer hatten nicht vor, ein zu erwerbendes Unternehmen ordnungsgemäß nach kaufmännischen Regeln nach einem erfolgversprechenden Konzept weiter zu führen, sondern wollten Gewinn aus der Aufteilung und „Ausschlachtung“ der Unternehmen ziehen, entweder, um große Bargeldmengen für den eigenen Bedarf zu gewinnen oder um ein Kreditkarussell in Gang zu setzen, bei dem nach Erwerb mehrerer Unternehmen nicht mehr leicht zu durchschauen war, welche Kredite für welche Zwecke gewährt und welche Kaufpreise bezahlt waren oder nicht.