22.02.2008 - VW-Skandal: ...was ist mit den eigentlichen Tätern?
22.02.2008, SPIEGEL ONLINE
PROZESS GEGEN VW-MANAGER
Urteil mit Gerechtigkeitslücke
Von Michael Kröger, Braunschweig
Die Angeklagten sind entsetzt über das Urteil: Im Prozess gegen Ex-VW-Personalmanager Gebauer und Ex-Betriebsratschef Volkert sprach die Richterin hohe Strafen aus.
Doch ein fader Nachgeschmack bleibt. Die eigentlichen Drahtzieher der Affäre seien zu glimpflich davon gekommen, sagen Beobachter.
Braunschweig - Nur mit Mühe gelang es den beiden Angeklagten, die Fassung zu bewahren. Verurteilung, Gefängnisstrafe - ein Jahr Bewährung für Ex-VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, zwei Jahre und neun Monate für Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert. Beide hatten wesentlich mildere Strafen erwartet.
Erst als die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer die Urteilsbegründung verlas, entspannte sich zumindest Gebauer wieder ein bisschen. Am Ende saß er mit ausgestreckten Beinen da. Er entgeht der Haft auf jeden Fall. Immerhin.
Ex-VW-Betriebsratschef Volkert: Verurteilung wegen Anstiftung zur Untreue
Doch das Urteil ist eindeutig: "Die Angeklagten hätten die Rechtswidrigkeit ihrer Taten erkennen können und müssen", erklärte Dreyer das Strafmaß in sachlichem Ton.
Strafverschärfend wirke sich aus, dass die Angeklagten über einen langen Zeitraum hinweg gehandelt und einen hohen Schaden angerichtet hätten. Noch dazu hätten sich beide persönlich bereichert.
Die beiden Verteidiger gaben sich nach der Urteilsverkündung kämpferisch.
Sowohl Gebauer-Vertreter Wolfgang Kubicki als auch sein Kollege Johann Schwenn kündigten Revision gegen das Urteil an. "Ich vermag keine Beihilfe meines Mandanten zur Untreue entdecken", sagte Kubicki.
Gebauer habe auf Anweisung gehandelt und keine Möglichkeit gehabt, sich dagegen zu wehren. Es sei denn, er hätte das Amt des Betriebsratschef aufgegeben.
Zwei-Klassen-Gerechtigkeit?
Noch deutlicher fiel die Kritik seines Kollegen Schwenn aus. Das Urteil sei ein "krasser Fall von Klassenjustiz", sagte er.
Für Ex-Personalvorstand Peter Hartz habe es mit einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe "ein Verfahren 1. Klasse und für Volkert ein Verfahren 2. Klasse" gegeben.
Mit dem Vorwurf trifft Schwenn die Stimmung. Schon während des Prozesses war ein Unbehagen spürbar, ein diffuses Gefühl von Ungerechtigkeit, das das Gericht auch mit dem heute verkündeten Urteil nicht beseitigen konnte.
"Natürlich war das nicht in Ordnung, was Volkert und Gebauer gemacht haben, aber die wahren Täter sind heute nicht hier", brachte es ein VW-Mitarbeiter am Rande der Verhandlungen auf den Punkt.
Es ist klar, wer gemeint ist.
Peter Hartz zum Beispiel, der die Überweisung von Sonderboni für Volkert über zehn Jahre lang jedes Jahr aufs Neue veranlasste - insgesamt zwei Millionen Euro - und der auch die frivolen Vergnügungen während der Dienstreisen abrechnete.
Hartz hatte mit der Staatsgewalt einen Deal ausgehandelt, um sich die Peinlichkeiten eines öffentlichen Prozesses zu ersparen:
Er bekannte sich in allen Punkten schuldig und wurde dafür in einem kurzen Prozess zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt.
Seine Strafe, so empfinden viele, hätte höher ausfallen müssen, als die von Volkert. Schließlich war Hartz der Mann, der die Regie führte bei den schmierigen Spielchen.
Im Falle Volkerts dagegen wurde während des Prozesses immer häufiger die Frage gestellt, ob er sich denn überhaupt strafbar gemacht habe. Volkert habe verlangt, was ihm seiner Meinung nach zustand - und es bekommen.
Mehrere Zeugen gaben dieser Einschätzung Nahrung. Hartz, VW-Patriarch Ferdinand Piëch oder der ehemalige VW-Vorstandschef Bernd Pischetsrieder - alle betonten, dass Volkert ein entscheidender Anteil an der Sanierung des Unternehmens zukomme. Kein Zweifel:
Hätte man die Frage nach einer gerechten Entlohnung für seine Rolle dabei gestellt, man hätte den einflussreichen Betriebsrat als Topmanager eingestuft.
Richterin Dreyer gab sich besondere Mühe, diese Auffassung als falsch zu entlarven.
Es komme nicht darauf an, ob Volkert sein Geld wert war, widersprach sie dessen Anwalt. Entscheidend sei, dass die Entlohnung für Betriebsräte im Betriebsverfassungsgesetz eindeutig festgelegt sei.
Eine Vergütungskommission - die zu gleichen Teilen mit Vertretern von Arbeitgeberseite und Arbeitnehmern besetzt ist - sei für die Festlegung der Gehälter langjähriger Betriebsratsmitglieder zuständig.
Allein die Tatsache, dass eine solche Kommission existiere, liefere den Beleg, dass Zuwendungen auf anderem Wege rechtswidrig seien. Und allen Beteiligten sei das bewusst gewesen, glaubt die Richterin.
Noch eindeutiger fiel das Urteil bei den übrigen Anklagepunkten aus. So wertete das Gericht die Bodellbesuche und Urlaubsreisen auf Betriebskosten sowohl bei Volkert als auch bei Gebauer als strafwürdig.
Im Falle Gebauers, der für die Abrechnungen der Lustreisen zuständig war, wirke sich seine Zwangslage zwar mildernd aus.
Doch auch er habe Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen - und sich damit im juristischen Sinne selbst bereichert.
Der dritte Tatkomplex rechtfertigt an und für sich schon eine hohe Strafe.
Sowohl Gebauer als auch Volkert hatten versucht, ihre Freundinnen über Scheinverträge im Unternehmen unterzubringen - freilich ohne Gegenleistung.
So hatte Volkerts brasilianische Geliebte allein 400.000 Euro erhalten.
Zwei-Klassen-Justiz also? Nach der Urteilsbegründung erscheint dieser Vorwurf infam. Wahrscheinlich dürften es die Verteidiger schwer haben, in der Revisionsverhandlung eine mildere Strafe für ihre Mandanten herauszuholen.
Ein fader Nachgeschmack bleibt
Trotzdem: Ein fader Nachgeschmack bleibt. Denn speziell die Rolle eines Mannes wird in der VW-Affäre nun wohl endgültig ungeklärt bleiben - die des Konzernpatriarchen Ferdinand Piëch.
Volkerts Verteidiger Johann Schwenn findet, die Staatsanwälte hätten Piëch bei seiner Aussage stärker unter Druck setzen müssen.
Es sei doch offensichtlich, dass der frühere VW-Vorstandsvorsitzende auch über die Details der Entlohnung Volkerts informiert gewesen sei, empörte sich Schwenn in seinem Schlussplädoyer.
"Dass Ferdinand Piëch nichts davon wusste - das können sie doch nicht glauben."
Es fehlt noch immer jeder Beleg dafür, dass Piëch selbst in die Affäre verstrickt war und über die zweifelhaften Zahlungen und Reisen Bescheid wusste.
Piëch hatte sich während seiner mit Spannung erwarteten Zeugenaussage Anfang Januar nicht die geringste Blöße gegeben.
Möglich, dass seine damals geschilderte Version der Geschichte bis zum I-Punkt der Wahrheit entsprach.
Weil eben ein Ferdinand Piëch in Wolfsburg nicht für jeden Fall explizit Weisung erteilen musste.
Oft genügte es, dass seine Getreuen wussten, was der Chef wollte, heißt es in seinem Umfeld.
