23.02.2008 - Der Strafprozess zum VW-Skandal endet kläglich
23.02.2008, Süddeutsche Zeitung.de
VW-Skandal
Einer für alle
Der Strafprozess zum VW-Skandal endet kläglich: Nur der frühere Betriebsratschef des Volkswagenkonzerns wird haftbar gemacht.
Ein Kommentar von Heribert Prantl
Den Letzten beißen die Hunde: So heißt ein Film mit Clint Eastwood. Nun trägt auch der VW-Prozess diesen Titel.
Der Letzte ist hier der frühere Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert, der - als einzige Figur der gesamten VW-Affäre - ins Gefängnis soll.
Ist also wirklich er derjenige, der diesen Skandal zusammengerührt hat? Soll er, wirklich nur er, derjenige sein, der für die unappetitliche Mischung von Unternehmenspolitik und Sex hauptverantwortlich ist? Es ist lächerlich, ihn nun allein, pars pro toto für das System VW, haftbar zu machen.
Man muss kein übertriebenes Mitleid haben: Seine Strafe ginge dann in Ordnung, wenn nicht die vielen anderen Beteiligten so milde oder gar nicht bestraft worden wären. Sein Kompagnon, der Ex-VW-Personalmanager Gebauer, kam mit einem Jahr auf Bewährung davon.
Piëch - der Teflon-Spezialist
Peter Hartz, der ehemalige VW-Arbeitsdirektor, hat sich, glänzend beraten, aus dem ihm drohenden Gefängnis gedealt mit einem umfassenden Geständnis und mit den Materialien, die er der Staatsanwaltschaft überlassen hat. Er darf sich jetzt als Unternehmensberater "bewähren".
Klaus Volkert aber, sein Gehilfe bei der Untreue, muss nun schwerer büßen als der Herr der Tat. Und Ferdinand Piëch, der große Chef? Er wusste dem Gericht sein Gedächtnis und sich selbst ohne Anhaftungen zu präsentieren und ist nicht einmal beschuldigt; er ist eben nicht nur genialer Autobauer, sondern auch Teflon-Spezialist.
Und so hat sich die Justiz an Klaus Volkert festgebissen: Einer für alle. Das Gericht hat das korrupte System VW gar nicht mehr betrachtet, es hat daraus eine Einzeltat gemacht. Das ist ein eher klägliches Ende.
Der VW-Prozess hatte mit großen Erwartungen begonnen. Man erhoffte sich davon aufklärende und reinigende Kraft. Aber nun bleibt als Ergebnis wieder das, was man von anderen angeblichen Großverfahren kennt: Sie blähen sich, wie das der bremische Strafrechtler Felix Herzog sagt, "zunächst moralisch auf und zerplatzen dann wie Seifenblasen".
Es ist nicht das erste dieser Art. Der Prozess im Fall Mannesmann schloss damit, dass die sechs Angeklagten insgesamt 5,8 Millionen Euro zahlten. Früher nannte man das Lösegeld. Oder, aus dem Bereich der Politik:
Der Prozess um schwarze Kassen der hessischen CDU mündete nach langem Würgen in einer milden Geldstrafe gegen den Ex-Bundesinnenminister Kanther. All diese Verfahren enden mit Deals, mit Absprachen zwischen Anklage und Verteidigung.
Man erinnert sich bei dieser Gelegenheit auch, weit zurückliegend, an die Partei-Spendenskandale der siebziger Jahre: Die begannen mit Fanfarenstößen der Staatsanwaltschaft; irgendwann wurden dann die Verfahren in die Verjährung getrieben.
Dies sind gefährliche Entwicklungen: Ausgerechnet die Strafprozesse, die zum Beweis der Tatsache betrieben wurden, dass man die Großen nicht laufen lässt, treten am Schluss den Gegenbeweis an.
So entsteht Justizverdrossenheit.
