12.06.2006 - Senats-Anfrage über den Verbleib von "Kampfhunden"

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/4466
18. Wahlperiode 20. 06. 06

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Thies Goldberg (CDU) vom 12.06.06
und Antwort des Senats

Betr.: Vermittlung von so genannten Kampfhunden durch den Hamburger Tierschutzverein (HTV)

Aktuellen Presseberichten zufolge sollen derzeit 41 Hunde an auswärtige Stellen weitervermittelt werden können, die nach dem Hamburgischen Hundegesetz als gefährlich eingestuft und beim HTV untergebracht sind. Laut Aussagen des Vorsitzenden des HTV verlangt er jeweils 700 Euro für die Vermittlung der Tiere nach Niedersachsen.

Ich frage den Senat:

1. a) Welche Konditionen sind für die Vermittlung von Hunden vertraglich

zwischen der FHH und dem HTV vereinbart worden? In § 6 der Zusatzvereinbarung zum Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt

Hamburg und dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. vom 23. Dezember 2003 wird die Vermittlung von Hunden geregelt. Der HTV übernimmt danach die Vermittlung von Hunden i. S. d. § 1 Hundeverordnung (jetzt § 2 Hundegesetz), sobald die Stadt den Hund zur Vermittlung freigegeben hat.

Vermittelt werden dürfen nur Hunde, bei denen ein Aggressions- und Wesenstest ergeben hat, dass nicht auf zukünftige Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren geschlossen werden kann. Der Verein überzeugt sich von der besonderen Vertrauenswürdigkeit des Halters hinsichtlich der Beachtung der Vorschriften, die für dessen Wohnsitz gelten und einer tierschutzgerechten Haltung.

Er bestätigt dem Halter schriftlich, dass die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind und dass nach dem Ergebnis des Aggressionsund Wesenstests keine Gefahren für Leib, Leben oder Eigentum Dritter durch den Hund ersichtlich sind.

Der Vertrag beinhaltet, dass dem HTV für jeden nach der vorliegenden Vereinbarung vermittelten Hund, pauschal 460,00 Euro erstattet werden.

b) Seit wann gelten diese Konditionen?

Die vertraglichen Vereinbarungen gelten seit dem 1. Januar 2004.

c) Welcher Aufwand wird damit abgegolten?

Mit den vertraglich vereinbarten Zahlungen wird der gesamte Aufwand der Vermittlung abgegolten unabhängig davon, ob im Einzelfall die Kosten höher oder niedriger als die vereinbarte Pauschale sind.

2. Wie viele Hunde (aufgeschlüsselt nach ihrer Gefährlichkeit gemäß § 2 Abs. 1, 2 und 3 des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden bzw. der früheren Hundeverordnung) wurden auf dieser Basis seit 2004 vom HTV jeweils wohin bzw. in welche Bundesländer vermittelt?

2004

Kategorie Vermittlungsdatum Bundesland

1 02.01.2004 Brandenburg

1 09.02.2004 Brandenburg

1 09.02.2004 Brandenburg

2 15.02.2004 Niedersachsen

2 19.03.2004 Brandenburg

2 19.03.2004 Brandenburg

2 19.03.2004 Brandenburg

2 24.05.2004 Schleswig-Holstein

1 08.06.2004 Hamburg

2 13.06.2004 Schleswig-Holstein

1 19.07.2004 Brandenburg

1 19.07.2004 Brandenburg

1 19.07.2004 Brandenburg

1 19.07.2004 Brandenburg

1 30.07.2004 Schleswig-Holstein

1 02.08.2004 Niedersachsen

1 10.08.2004 Schleswig-Holstein

1 30.08.2004 Schleswig-Holstein

2 25.10.2004 Brandenburg

1 25.10.2004 Brandenburg

2 25.10.2004 Brandenburg

1 25.10.2004 Brandenburg

2 25.10.2004 Brandenburg

3 25.10.2004 Brandenburg

1 25.10.2004 Brandenburg

3 25.10.2004 Brandenburg

1 25.10.2004 Brandenburg

2 22.11.2004 Brandenburg

2 22.11.2004 Brandenburg

2 29.11.2004 Brandenburg

1 29.11.2004 Brandenburg

3 07.12.2004 Brandenburg

Insgesamt wurden im Jahr 2004 32 Hunde vermittelt, davon einer innerhalb Hamburgs, zwei nach Niedersachsen, fünf nach Schleswig-Holstein und 24 nach Brandenburg.

2005

Kategorie Vermittlungsdatum Bundesland

2 24.01.2005 Schleswig-Holstein

1 21.02.2005 Brandenburg

1 21.02.2005 Brandenburg

1 15.03.2005 Brandenburg

2 05.04.2005 Nordrhein-Westfalen

2 21.04.2005 Schleswig-Holstein

Kategorie Vermittlungsdatum Bundesland

1 08.06.2005 Niedersachsen

2 12.07.2005 Schleswig-Holstein

1 24.07.2005 Bayern

2 09.08.2005 Hamburg

1 18.08.2005 Brandenburg

1 29.08.2005 Brandenburg

3 29.08.2005 Brandenburg

3 29.08.2005 Brandenburg

2 29.08.2005 Brandenburg

1 05.09.2005 Brandenburg

1 19.10.2005Niedersachsen

Insgesamt wurden 2005 17 Hunde vermittelt, davon einer innerhalb Hamburgs, einer nach Nordrhein-Westfalen, einer nach Bayern, zwei nach Niedersachsen, drei nach Schleswig-Holstein und neun nach Brandenburg.

2006

Kategorie Vermittlungsdatum Bundesland

2 23.01.2006 Schleswig-Holstein

1 21.02.2006 Schleswig-Holstein

1 21.03.2006 Schleswig-Holstein

1 03.04.2006 Hamburg

1 07.04.2006 Schleswig-Holstein

1 24.05.2006 Schleswig-Holstein

1 06.06.2006 Niedersachsen

2006 wurden bisher sieben Hunde vermittelt, davon einer innerhalb Hamburgs, einer nach Niedersachsen und fünf nach Schleswig-Holstein.

3. a) Entstehen dem HTV weitere Kosten für die Vermittlung? Wenn ja,

welche?

b) Hat der HTV über die o. g. Kostenerstattung der FHH hinaus dem neuen Halter weitere Gebühren o. Ä. im Zuge der Vermittlung in

Rechnung gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?

Laut Mitteilung des HTV verlangt der HTV zusätzlich vom neuen Halter 210 Euro für eine intensive Fachberatung , Erledigung von Formalitäten, Aushändigung der Impfpapiere und soweit erforderlich eine kostenfreie tierärztliche Nachversorgung innerhalb von vier Wochen. Hierfür fallen laut HTV in der Regel zusätzliche Kosten in Höhe von 90 Euro an.

4. a) Wie viele als gefährlich eingestufte Hunde sind zurzeit beim HTV untergebracht?

76 Hunde (Stand 9. Juni 2006)

b) Seit wann liegt für sie jeweils die Freigabe zur Weitervermittlung vor?

Für 22 Hunde liegt die Freigabe zur Vermittlung vor.

Die Stadt erstattet dem Verein für jeden angefangenen Kalendertag der Unterbringung zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen eine Tagespauschale von 10 Euro je Hund. Laut Angaben des HTV wären 19 Euro je Tier erforderlich.

Drucksache 18/4466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode

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Lfd. Nr. Zur Vermittlung freigegeben am

Erstattete Unterbringungskosten seit Freigabe zur Vermittlung (10 Euro/Tag)

1 06.04.2005 4.340,00 €

2 31.03.2005 4.400,00 €

3 18.11.2005 2.080,00 €

4 15.07.2005 3.340,00 €

5 16.05.2006 290,00 €

6 01.11.2005 2.250,00 €

7 12.08.2005 3.060,00 €

8 05.09.2005 2.820,00 €

9 17.08.2005 3.010,00 €

10 23.09.2005 2.640,00 €

11 17.08.2005 3.010,00 €

12 11.04.2006 640,00 €

13 09.11.2005 2.170,00 €

14 23.12.2005 1.730,00 €

15 13.03.2006 930,00 €

16 19.10.2005 2.380,00 €

17 13.03.2006 930,00 €

18 27.01.2006 1.380,00 €

19 09.03.2006 970,00 €

20 17.05.2006 280,00 €

21 27.02.2006 05.04.2006 1.070,00 €

22 30.05.2006 150,00 €

43.870,00 €

5. Erfüllt der HTV die o. g. Vereinbarung in jeder einzelnen Regelung?

Wenn nein, in welchem Umfang und mit welcher Begründung?

Die Prüfung der zuständigen Behörde dazu dauert an.

6. a) Welche Kosten entstehen dem HTV nach dessen eigenen Angaben für die Unterbringung der Tiere pro Tag, die nicht durch die Zuweisung der FHH abgedeckt sind?

b) Welche Kosten sind demnach seit Freigabe zur Weitervermittlung

(gemäß Frage 4) für die Hunde jeweils entstanden?

Siehe Antwort zu 4. b).

c) Weigert sich der HTV weiterhin, die Tiere gemäß den vereinbarten Konditionen zu vermitteln?

Der HTV hat darauf hingewiesen, dass die Vermittlung von Hunden durch Zahlung einer zusätzlichen Pauschale pro Hund erleichtert und beschleunigt werden könnte. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

7. Wie hoch sind die durch die öffentliche Hand getragenen Kosten der Vermittlung sog. „gefährlicher Hunde“ durch Tierschutzvereine oder ähnliche Institutionen in den Nachbar-Bundesländern?

Niedersachsen und Schleswig-Holstein zahlen keine finanzielle Unterstützung für die Vermittlung von Hunden.

Zur Originalquelle, wenn Dokument noch verfügbar

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