Wo kann ich meinen Hund frei laufen lassen?

04.12.2006, Leserbrief an leinenlos.org, Irmgard K.

Anleinpflicht:

Zur Frage "Darf mein Hund dann überall ohne Leine herumlaufen?" gibt es diese Antwort:

"Nein, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen und bei Veranstaltungen gilt die Leinenpflicht, ebenso in der Nähe von Schulen und Spielplätzen. Für öffentliche Grünanlagen gilt: Die Bezirke sind gesetzlich verpflichtet, geeignete Flächen freizugeben. Die Bezirke Wandsbek und Nord haben das bereits getan. Ich gehe davon
aus, dass die restlichen Bezirke bis Ende des Jahres nachziehen."

Meine Frage ist: wo darf ich ihn überhaupt frei laufen lassen, außer auf den Freilaufflächen?

Mein Hund mag diese Flächen gar nicht.

Dort tobt er nicht, dort spielt er nicht - er will nur ganz schnell wieder zum Ausgang.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Freundliche Grüße
Irmgard K.

leinenlos antwortete:

Sehr geehrte Frau K.

Wir können Ihnen keine Antwort geben, weil wir es nicht mehr wissen!

Das von Journalisten der BILD, Herrn Poggendorf (Hamburger Tierschutzverein), Herrn H. Stienen (Behördensprecher), ausführenden Beamten, Herrn Senator Dräger (Senator), Herrn Wersich (Staatsrat), Herrn Maas (GAL), Herr Dr. Dressel (SPD), Herrn Fuchs (CDU), Herrn Krüger (CDU), dem Gesundheitsausschuss der Hamburger Bürgerschaft und den Bezirken angerichtete Gesetzeschaos ist perfekt, war in allen Punkten vorhersehbar und Herrn Poggendorf, den Journalisten der BILD, den verantwortlichen Politikern und Beamten über unsere systemische Studie "Beißattacke" bekannt gemacht worden.

Kein kluger Sachverstand und kein gesunder Menschenverstand kann zur Zeit nachvollziehen, was sie hier in Hamburg mit uns und unseren Hunden machen und vorhaben!

Sorry, aber wir können auch Ihnen nicht mehr helfen!

Liebe Grüße
Claus-Dieter Kraft

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