00.00.0000, bpb - Bundeszentrale für politische Bildung
Kontrollinstrumentarien der Korruptionsprävention und -bekämpfung in Deutschland
Inhalt
I. Definition der Korruption
II. Tatorte der Korruption
III. Kontrollinstrument Repression
IV. Kontrollinstrument Prävention
V. Schlussbemerkung
I. Definition der Korruption
Korruption wird normalerweise definiert als das "Ausnutzen einer Machtposition zum eigenen Vorteil".
Es gibt keine gesetzliche Begriffsbestimmung, und man sucht das Wort Korruption vergeblich in Straf- oder anderen Gesetzbüchern.
Eine als Korruption bezeichnete Handlung kann strafgesetzliche Tatbestände u. a. der Bestechung und Bestechlichkeit, der Vorteilsgewährung und -annahme, der Unterschlagung, Begünstigung, Betrug und Untreue erfüllen, aber es könnte auch Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßiger Vermögenswerte, Wählerbestechung oder Abgeordnetenbestechung sein.
Häufig wird es bei Korruption einen Täter mit Entscheidungsbefugnis über öffentliche oder private Belange geben und einen Täter, der diese Entscheidungsbefugnis beeinflussen will, um eine bestimmte Entscheidung in seinem Interesse herbeizuführen.
Es ist aber ebenso Korruption, wenn zwei oder mehr Täter vereinbaren, den Wettbewerb auszuhebeln - unabhängig davon, ob ein Täter auf der anderen, der Entscheidungsseite, in diese Pläne eingeweiht ist und sie vielleicht sogar unterstützt oder nicht.
Bei der "Machtposition" denkt man zunächst an Amtsträger, die eine Ermessensentscheidung (etwa Auftragsvergabe, Erteilung einer Baugenehmigung) zu treffen haben.
Aber der Einkäufer eines privaten Unternehmens trifft ebenfalls Ermessensentscheidungen und hat damit eine Machtposition. Es ist auch Korruption, wenn ein Täter ohne Macht nur versucht, einen Amtsträger zu bestechen, also kein "Ausnutzen einer Machtposition" im engeren Sinne vorliegt.
Auch der Begriff "zum eigenen Vorteil" sollte weit ausgelegt werden.
Die Erlangung eines Bauauftrags nach Bestechung ist ein klarer Vorteil.
Die Erwartung von Vorteilen für Familienangehörige ist ebenso eindeutig.
Aber auch die Erlangung eines Vorteils etwa für einen (Fußball-)Verein, in dem der Täter Mitglied ist, ist "eigener Vorteil".
Und die Annahme von "schwarzen Geldern" durch Parteifunktionäre für eine politische Partei, die dadurch im Wahlkampf besser ausgestattet ist, ist ebenso eindeutig Korruption "zum eigenen Vorteil".
II. Tatorte der Korruption
Korruption findet sich ebenso in der Politik wie in der Verwaltung und der Wirtschaft, aber auch in der Zivilgesellschaft.
Die potenziellen Einfallstore sind zahllos.
In der Politik sind Täter (oder Opfer) einzelne Politiker oder hohe politische Beamte oder auch eine politische Partei.
"Politiker" in diesem Zusammenhang schließt gewählte oder bestellte Politiker ebenso ein wie Kandidaten sowohl auf Europa-, Bundes-, Länder- oder Kommunalebene.
Die Bandbreite reicht vom Verstoß oder der bewussten Umgehung der Parteienfinanzierungsregeln, der Einflussnahme auf Regierungs- oder Verwaltungsentscheidungen (Privatisierungsverträge, Vergabe von Betreiber- oder Ausfuhrlizenzen, Subventionszusagen, Erleichterung von Umweltschutzauflagen), dem Stimmenkauf (für Abstimmungen im Plenum; entsprechende Beeinflussungen von Abstimmungen in Ausschüssen etc. sind derzeit nicht strafbewehrt) bis hin zur "Kontaktpflege" mit einflussreichen Politikern.
Politische Parteien brauchen viel Geld für ihre legitime Arbeit. Die Versuchung ist auf beiden Seiten groß, und das nicht nur zu Wahlkampfzeiten.
Die Verwaltung (auf Europäischer Kommissions-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene) ist überall dort verwundbar, wo Beamte Ermessensentscheidungen zu treffen haben:
neben den im vorherigen Abschnitt genannten z. B. Ausweisung von Bauland, Ausübung polizeilicher oder zollamtlicher Aufgaben, Baugenehmigungen, Führerscheinverwaltung, Asylrechte, Umsetzung umweltschützerischer Gesetze, Regeln und Auflagen.
Hier ist u. a. zu denken an die Besetzung führender Positionen (Vorstand und Aufsichtsrat) bei Unternehmen der öffentlichen Hand.
Das gilt gleichermaßen für die Bestechung von Beamten und Mitarbeitern bei Behörden oder Unternehmen mit öffentlichem Auftrag (Flughafengesellschaften etc.) und für die Täuschung solcher Institutionen darüber, dass ein zu förderndes Geschäft durch Bestechung erlangt und deshalb unsittlich, nichtig und nicht deckungsfähig ist (z. B. Hermes Exportkreditversicherungs AG).
In der Wirtschaft findet man Korruption häufig als aktive Bestechung zur Erlangung eines Auftrags, oder Kollusion mit Mitbewerbern zur Einschränkung des Wettbewerbs mit oder ohne Bestechung eines Insiders.
Zunehmend sind Wirtschaftsunternehmen auch das Opfer von Bestechung durch Wettbewerber.
Auch Organisationen der Zivilgesellschaft sind nicht immun gegen die Versuchung, ihre Ziele, vor allem die Finanzierung für ihre Aktivitäten, mit Hilfe von Täuschungshandlungen und durch Bestechung zu fördern.
Hierzu gehören nicht nur Vereine, sondern auch Verbände, Gewerkschaften, Kirchen, kirchliche Wohltätigkeits- und Missionswerke etc.
Solche Organisationen können Täter wie Opfer von Korruption sein.
copyright © 2004 www.leinenlos.org Donnerstag, 20.November 2008