In Hamburg ist eine Hundeverordnung geplant, die vorsieht, dass Hunde sich in Parks- und Grünanlagen nach wie vor nicht leinenlos bewegen dürfen. Freilaufflächen lösen weder die Probleme mit dem Hundekot noch mit verantwortungslosen Hundehaltern.
Nach jahrzehntelanger Duldung von Hunden ohne Leine in Hamburgs Parks und Grünanlagen wird seit dem 01.01.2003 das längst überholungsbedürftige Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen von 1957 und die zugehörige Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen von 1975 durchgesetzt und kontrolliert.
Hunde auf kleinen Freilaufflächen zusammenzupferchen halten wir schlicht für Tierquälerei. Trotzdem haben wir uns die Hundefreilaufflächen in Hamburgs Grünanlagen einmal genauer angeschaut.
So versprechen es Internetseite und Flyer der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg: "Freut sich der Hund, freut sich der Mensch - so lautet ein Sprichwort. Und der Hund freut sich, wenn er im Grünen herumtollen kann. …Vielen stellt sich die Frage: Wo kann ich meinen Hund unangeleint toben lassen? …auf den 44 Hundeauslaufflächen in Hamburgs Grünanlagen…"
Internetseite der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
(Freizeit für Vierbeiner)
Die hundeunfreundliche Realität sieht anders aus und bietet kaum Anlass zur Freude von Hund und Mensch: Mehr als die Hälfte der ausgewiesenen Hundefreilaufflächen befinden sich in den Hamburger Randgebieten. Im Stadtgebiet zeichnet sich ein düsteres Bild: Auf viel zu kleinen, mitten in Wohngebieten und teilweise an stark befahrenen Straßen gelegenen Freilaufflächen ist an ausgiebiges Herumtollen nicht zu denken!
copyright © 2004 www.leinenlos.org Donnerstag, 04.Dezember 2008