20.02.2008, Abendblatt
Heros 12,9 Millionen Euro aus der Firmenkasse abgezweigt? - Neuer Prozess
Spezialkonto für den Chef
Staatsanwalt sieht 38 Untreuefälle. Ex-Bereichsleiter bestreitet die Vorwürfe. Firmenchef schweigt dazu.
Hildesheim - Der bereits wegen Untreue verurteilte Ex-Chef des ehemals größten deutschen Geldtransportunternehmens Heros steht seit gestern erneut vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-jährigen Karl-Heinz Weis vor, zusammen mit einem mitangeklagten Angestellten 12,9 Millionen Euro aus der Firma abgezweigt haben.
Das Geld sollen sie für teuren Schmuck, wertvolle Uhren, Luxus-Autos und Eigentumswohnungen ausgegeben haben. Weis wollte sich vor dem Landgericht Hildesheim zu Prozessbeginn nicht äußern.
Im ersten Prozess war Weis im Mai 2007 zu zehn Jahren Haft wegen Untreue und Bankrotts verurteilt worden. Mit drei weiteren Verantwortlichen soll er einen Schaden von 240 Millionen Euro angerichtet haben.
Alle vier haben Revision eingelegt. In dem ersten Prozess ging es um unsaubere Machenschaften innerhalb der Firmengruppe, mit denen die Heros-Kunden geschädigt wurden. Kern des aktuellen Verfahrens ist der Vorwurf der Untreue zum Nachteil des Unternehmens.
Der mitangeklagte 50 Jahre alte Bereichsleiter aus Hamburg wies in dem Prozess den Verdacht von sich, selbst in die Heros-Kasse gegriffen zu haben.
Ungefähr 2002 habe ihn Weis angerufen und aufgefordert, Geld von einem Bundesbank-Konto, auf dem Kundengelder eingezahlt wurden, auf ein "Hannover-Konto" von Heros zu überweisen. Weis und andere Spitzenkräfte hätten gesagt, "das muss sein, weil sonst die ganze Firma den Bach runtergeht". Er habe Angst um seinen Job gehabt.
"Danach ging es los, dass Herr Weis mich immer wieder wegen Geld anrief", so der 50-Jährige. Er habe das Geld bei der Bundesbank bestellt, von Fahrern abholen lassen und an den Chef übergeben. Laut Oberstaatsanwalt Andreas Henze handelte es sich um Summen zwischen 100 000 und 500 000 Euro.
38 Untreuefälle zählte er auf.
Sollte Weis in dem Prozess für schuldig befunden werden, droht ihm ein kräftiger Straf-Aufschlag.
dpa
copyright © 2004 www.leinenlos.org Donnerstag, 04.Dezember 2008