05.03.2008, SPIEGEL ONLINE
PREISTREIBER-VORWURF
Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
Das Bundeskartellamt greift durch: Es hat ein Missbrauchsverfahren gegen 35 Gasversorger eingeleitet - und wirft ihnen vor, überhöhte Preise zu verlangen. Am Pranger stehen Unternehmen aus allen Regionen des Landes.
Bonn - Es geht um die Preise für Haushalts- und Gewerbekunden. Das Kartellamt vermutet teils willkürliche Preisbildung. Der Wettbewerb in der Gasversorgung sei immer noch "erschreckend gering", teilte das Kartellamt mit. Eine bundesweite Untersuchung der Gaspreise habe erst jüngst gezeigt: Teilweise bestehen erhebliche Abweichungen von 25 bis 45 Prozent und mehr zwischen den Unternehmen.
Die Wettbewerbsbehörde macht damit erstmals vom novellierten Kartellrecht Gebrauch, das ihr mehr Möglichkeiten bei der Missbrauchsaufsicht einräumt und ihr erlaubt, in einem vereinfachten Verfahren Preissenkungen durchzusetzen.
Von dem Verfahren sind Unternehmen aus allen Regionen Deutschlands, städtische und ländliche Versorger, eigenständige Stadtwerke und Versorger betroffen, die Beteiligungsunternehmen der vier großen Verbundunternehmen sind.
Die Unternehmen belieferten rund vier Millionen Kunden. Mit einem Absatzvolumen von rund hundert Milliarden Kilowattstunden haben sie einen Marktanteil von knapp 20 Prozent.
Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer sagte, nach derzeitigen Erkenntnissen erheben eine Reihe von Unternehmen Gaspreise in einer Höhe, die sie bei funktionierendem Wettbewerb nicht fordern könnten.
Er fügte hinzu: "Selbst dort, wo die Netzentgelte niedrig sind, wird dieser Kostenvorteil oftmals nicht an die Kunden weitergegeben, sondern offensichtlich durch eine Erhöhung auf einer anderen Ebene der Wertschöpfungskette wieder kompensiert."
Von den 770 Gasversorgungsunternehmen in Deutschland fallen nur knapp 30 Unternehmen mit bundeslandübergreifender Grundversorgung in die Zuständigkeit des Kartellamtes, die übrigen in die Zuständigkeit der jeweiligen Landeskartellbehörde.
Einige Landeskartellbehörden hätten bereits Verfahren eingeleitet. Viele Landeskartellbehörden hätten auf Antrag des Bundeskartellamtes einige Gasversorger mit hohen Gaspreisen aus ihrem Zuständigkeitsbereich an das Bundeskartellamt abgegeben oder beabsichtigten, dies zu tun. Weitere Verfahren würden daher möglicherweise folgen.
Das Bundeskartellamt hatte bei dem Vergleich der Gaspreise, die die Endverbraucher zahlen, die genehmigten Netzentgelte sowie die Steuern und Konzessionsabgaben abgezogen.
Dies eröffne eine wesentlich präzisere Beurteilungsgrundlage und werde voraussichtlich kaum Raum für die betroffenen Unternehmen lassen, sich durch Besonderheiten in ihrem Liefergebiet zu rechtfertigen, betonte die Behörde.
Am Ende des Verfahrens könne die Anordnung von Preissenkungen stehen.
itz/AP/ddp/Reuters
copyright © 2004 www.leinenlos.org Donnerstag, 04.Dezember 2008