01.04.2008 - Verkehrsinsel Klosterstern ist Freilauffläche

01.04.2008, MOPO
Freilauffläche Klosterstern
Hundewiese auf Verkehrsinsel Der Klosterstern als Freilauffläche

STEPHANIE LAMPRECHT

Heute vor zwei Jahren trat das Hundegesetz in Kraft. Die Kernpunkte: Leinenzwang, Meldepflicht und Hundeführerschein. Die Hundelobby ist noch immer sauer, wirbt ab heute mit Anzeigen in den Zügen der Hochbahn für ihr Anliegen: "Wo bleiben die Rechte von Hund und Halter?"

Jüngster Grund zur Empörung: Der Bezirk Eimsbüttel erklärt den Klosterstern (Harvestehude), eine große Verkehrsinsel, zur Freilauffläche für Hunde, die den Wesenstest bestanden haben. Jule Thumser von der Hundelobby fragt zynisch: "Soll das Problem gelöst werden, indem die Hunde alle überfahren werden? Fliegt mal ein Stöckchen auf die Fahrbahn, kommt's zum Crash."

Seit dem 1. April 2006 müssen Hundehalter ihre Vierbeiner mit einem Erkennungschip versehen und beim Bezirksamt anmelden. Ein Wesenstest kann von der allgemeinen Leinenpflicht befreien. Im ersten Halbjahr 2007 wurden rund 14000 Euro Bußgelder verhängt, erklärt Rico Schmidt von der Gesundheitsbehörde. Im Gegensatz zur Hundelobby ist er zufrieden: "Fast alle 40000 Hamburger Hunde sind inzwischen registriert." Die Beißvorfälle sanken von 464 (im Jahr 2005) auf 308. (ste)

www.leinenlos.org - gegen generellen Leinenzwang copyright © 2004 www.leinenlos.org Montag, 13.Oktober 2008