22.06.2008 - HTV - Antwort auf den Brief von "Die Linke"

22.06.2008, cc.-Kopie des Briefes an leinenlos.org
DIE LINKE.Hamburg
Arbeitsgemeinschaft Tierschutz und Ökologie
Kreuzweg 7

20095 Hamburg

Unterbringung von „Listenhunden“ im HTV

Sehr geehrter Herr Schrader,

wir bestätigen den Erhalt Ihres Schreibens vom 13.06.08 und erwidern dazu Folgendes:

1.) Das Hamburger Hundegesetz ist – auch in der geltenden Fassung – nicht von uns be-fürwortet worden. Wir teilen die Auffassung, die Herr Poggendorf während des Gesetz-gebungsverfahrens für den HTV vertreten hat, weitgehend nicht. Gleichwohl ist das Ge-setz auch für uns bindend. Die politischen Parteien haben seinerzeit das Gesetz u. W. mehr oder weniger einstimmig befürwortet. Änderungen müssen im politischen Prozess durchgesetzt und anschließend vom Gesetzgeber beschlossen werden.

2.) Wir haben bereits mit einigen Parteien und auch mit dem zuständigen Senator wie mit anderen Organisationen Besprechungstermine verabredet, um uns als neu gewählter Vorstand vorzustellen. Dabei wollen und werden wir auch tierpolitische Sachfragen wie das Hundegesetz erörtern.

3.) Der HTV ist an die bestehenden Verträge gebunden, so auch an den Vertrag mit der Stadt. Dieser sieht die Aufnahme von beschlagnahmten Hunden durch den HTV vor. Ob die bisherigen Halter die rechtmäßigen Besitzer der betroffenen Hunde sind, haben wir nicht zu entscheiden. Insoweit verweisen wir die Halter auf den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, die über die Rechtmäßigkeit auch einer Beschlagnahme zu entscheiden haben.

4.) Was die Unterbringung der Hunde im HTV-Tierheim anbelangt, weisen wir etwaige Vorwürfe einer nicht artgerechten Unterbringung zurück. Wir stimmen Ihnen allerdings zu, dass wir – gerade aufgrund des von uns ernst gemeinten Tierschutzgedankens – für eine Verbesserung der Unterbringungsbedingungen zu sorgen haben. Insoweit sind wir auch bereits aktiv geworden und wollen geeignete Maßnahmen einleiten. Auch wollen wir uns verstärkt um die Vermittlung solcher Tiere via Internet an geeignete Personen kümmern, die in Bundesländern wohnen, die – anders als Hamburg - eine Haltung sol-cher Tiere erlauben.

5.) Wir sind mit Ihnen der Auffassung, dass die im Hundegesetz in § 2 Abs. 1 für bestimm-te Rassen aufgestellte unwiderlegliche Vermutung, dass diese Hunde als gefährlich ge-lten, ohne dass die Möglichkeit besteht, einen Wesenstest im Sinne von § 5 HundeG zu absolvieren, nach allgemeiner tierwissenschaftlicher Erkenntnis unsinnig ist und abge-schafft werden muss. Diese Auffassung werden wir auch bei unseren Gesprächen mit den Behörden und der Politik vertreten.

Wir stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hamburger Tierschutzverein
von 1841 e. V.

Manfred Graff Edgar Kiesel
- 2. Vorsitzender - - Schatzmeister -

cc: Ihre Verteiler per Email

www.leinenlos.org - gegen generellen Leinenzwang copyright © 2004 www.leinenlos.org Freitag, 05.Dezember 2008