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30.08.2007 - Exotenhaltung

TASSO-Newsletter
Exotenhaltung in Privathaushalten
Sachkunde vorausgesetzt

Exotenhaltung ist in Deutschland zwar nicht verboten.

Dennoch setzt die Haltung ein sehr spezifisches Wissen voraus.

Nicht selten werden Schlangen und andere Exoten anonym in Tierheimen abgegeben, weil die Besitzer sich überfordert fühlen oder sich während des Urlaubs kein liebevoller Nachbar zur Pflege findet.

So fand das Tierheim Sülfeld vor einer Woche morgens einen Eimer mit einer Boa Constrictor imperator vor der Tür.

“Es kommt häufiger vor, dass wir ausgesetzte Schlangen abholen.”
erklärte ein Mitarbeiter des Artenschutzzentrums in Leiferde im Landkreis Gifhorn, der vom Tierheim zu Hilfe gerufen wurde.

“Insbesondere Zoofachhandlungen tragen eine Verantwortung, wenn sie Exoten verkaufen.”, findet Philip McCreight, Leiter des TASSO-Haustierzentralregisters.

“Denn nicht jeder weiß, dass – wie im Fall der Boa Constrictor - aus einem 30 Zentimeter Schlangen-Baby ein 2,50 Meter Reptil wird.”

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