Expertenanhörung vor dem Gesundheitsausschuss
In der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 20.05.05, 16.00 Uhr, wurden "Auskunftspersonen" zum kürzlich veröffentlichten "Eckpunktepapier zur Neuregelung der Haltung von Hunden in Hamburg" angehört.
Die Anhörung fand im großen Sitzungssaal des Hamburger Rathauses statt. Der Raum war großzügig bestuhlt – leider wurden nur sehr wenige Plätze von hundehaltenden BürgerInnen besetzt. Schade, denn es war eine wirklich gute Gelegenheit, sich ein eindrückliches Bild davon zu machen, wie die dem Ausschuss zugehörigen Politiker, sich eine Meinung zu bilden versuchten.
Die Auskunftspersonen waren:
- Wolfgang Poggendorf – Chef des Tierschutzvereins Hamburg und des Tierheims Süderstraße
- Dr. Oliver Brändel – RA am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Mitglied der Hundeinitiative Alstertal
- Angela Wierig – RAin, Vertreterin der Hundelobby Hamburg
- ein Experte für Staatsrecht
- ein Verwaltungsexperte aus NRW
- Dr. Barbara Schöning – Tierärztin und Hundepsychologin, Präsidentin der Tierärztekammer Hamburg
- Herr Meyer – Gefahrenhundspezialist, Vorstand Verband der Hundeschulen in Schleswig-Holstein, Besitzer einer Hundeschule
- Georg Ehrmann – RA und Vorstandsvorsitzender Deutsche Kinderhilfe Direkt e. V.
Als Auskunftsperson war auch Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen (Fachtierärztin für Verhaltenskunde und Tierschutzkunde am zoologischen Institut für Haustierkunde in Kiel) eingeladen worden. Sie erschien zu dem Termin aber nicht.
Dem Gesundheitsausschuss wohnte u. a. Herr Michael Fuchs (tierpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion) bei. Als Zuhörer waren der Senator der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit, Herr Jörg Dräger (parteilos), der Leiter des SOD, Herr Uwe Brettschneider, sowie der Vorsitzende des Deutschen Rottweiler Clubs, Herr Bagdassarian, anwesend.
Zunächst hatte jede Auskunftsperson die Möglichkeit, ihre Gedanken und Meinungen zum Eckpunktepapier der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit zu äußern. Im folgenden könnt ihr eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen der einzelnen Auskunftspersonen nachlesen.
Herr Poggendorf:
Das Tierheim Süderstraße vermittelt keine großen Hunde mehr innerhalb Hamburgs. Ausnahme: Der Bewerber für einen großen Hund verfügt über ein eigenes Haus und dazugehöriges Grundstück. Die restlichen "großen" Hunde, die das Tierheim so nicht los wird, schiebt es bundesweit an andere Tierheime ab. Herr Poggendorf gibt übrigens seit Jahren grundsätzlich keine sogenannten "Kampfhunde" innerhalb Hamburgs ab.
Originalzitat: "Man sagt über das Tierheim Süderstraße, es sei schwieriger hier einen Hund zu bekommen als eine Arbeitserlaubnis für die USA – und darauf sind wir stolz!" Das sei wohl auch der Grund dafür, dass ehemalige Süderstraßen-Hunde noch nie durch eine Beißerei aufgefallen seien.
Nur 5 % aller im Tierheim eingelieferten Hunde müssten eingeschläfert werden – aus pathologischen oder Aggressivitäts-Gründen. Wenn ein Hund nach 2 Wochen nicht einmal seine Pflegerin, d. h. die Frau die den Käfig sauber macht, an sich heranlässt, dann müsse ein solcher Hund eingeschläfert werden (dies wohl eine Anspielung auf "Sugar", die seit über einem Jahr in der Süderstraße interniert ist und wenn es nach Herrn Poggendorf ginge, schon lange tot wäre).
Herr Dr. Brändel:
Spricht stellvertretend im Namen der Hundefreunde Alstertal. Das ursprüngliche Ziel der Initiative Hundefreunde Alstertal, für ganz Hamburg eine Lösung nach dem "Münchener Model" anzustreben, erwähnt er nicht.
Spricht sich pro Chip, pro Haftpflicht und pro Rasselisten aus.
Hält die Unterteilung in 2 Kategorien von Hunden (größer und kleiner 50 cm) nicht für sinnvoll, da diese zu Problemen bei der rechtlichen sowie bei der praktischen (SOD mit Zollstock?) Umsetzung führen würde. Vorsicht sei außerdem bezüglich sogenannter "Kampfhunde" geboten: diese und ihre Mischlinge seien oft unter 50 cm groß.
Es müssten Anreize geschaffen werden, Hundehalter dazu zu bewegen, einen Sachkundenachweis zu erbringen. Diese Anreize könnten z. B. in einem Steuererlass für ein Jahr bzw. einer gewissen Bewegungsfreiheit ohne Leine bestehen. Gut erzogene Hunde dürften dann in Parks AUF DEN WEGEN (natürlich nicht in Blumenbeeten) ohne Leine laufen.
Muss feststellen, dass in vielen Fällen die Verwaltung (Behörde) die Beschlüsse der Bezirksversammlung boykottiert, indem sie sie verzögert oder sich ohne oder mit fadenscheiniger Begründung weigert, die Beschlüsse durchzuführen.
Frau Wierig:
Vieles von dem, was Herr Brändel gesagt hat, wollte sie auch vortragen.
Bemängelt, dass Hundehalter in Hamburg diskriminiert werden.
Wenn Politik und Behörden die Interessen der Hundehalter nicht berücksichtigen, könnten sie noch so viele Beschlüsse fassen, das Volk würde diesen dann nicht mehr folgen – und das sei ein gesellschaftspolitisches Drama.
Frau Wierig ist seit 25 Jahren Hundehalterin. Da sie nur ganz wenig Urlaub hat, seien die täglichen Spaziergänge mit ihrem Hund eine "Insel der Erholung" für sie.
Ein großer Laufhund – wie ihr Gordon Setter – benötige 2,5 Stunden Auslauf täglich, die ihm eine Hundefreilauffläche nicht bieten könne. Außerdem locken sie Hundehasser, die Giftköder auslegen wollen, geradezu an.
Hinweis darauf, dass ein Hund eine praktische Prüfung erst ab einem bestimmten Alter ablegen kann. Bis dahin soll – wie in anderen Bereichen der Rechtsprechung auch – von der Unschuldsvermutung ausgegangen werden, d. h. der Hund darf bis zur Prüfung ohne Leine laufen.
Experte für Staatsrecht:
Favorisiert ein Hundegesetz, da Verordnungen immer eine gewisse Rechtsunsicherheit mit sich bringen (Auslegungssache).
Hinweis darauf, dass das Bundesverfassungsgericht von den Ländern die Führung von Statistiken und den Nachweis, dass bestimmte Rassen gefährlich sind, fordert.
Rasselisten dürften nicht statisch, sondern müssten leicht und schnell individuell an die neusten Erkenntnisse anpassbar sein – d. h. wenn eine neue Hunderasse durch einen Beißunfall auffällt, muss diese schnell und ohne Komplikationen mit auf die Rasseliste gesetzt werden können.
Beispiel Berlin/Brandenburg: Schäferhunde machen ca. 10 % aller Hunde in diesem Gebiet aus, verursachen aber ca. 20 % aller Beißunfälle. Auch Rottweiler verursachten "überproportional" viele Beißunfälle. Sogenannte "Kampfhunde" fallen praktisch nicht auf. Diese Erhebung kann aber nicht einfach auf Hamburg übertragen werden, da hier entsprechende Untersuchungen fehlen. Er ist der Meinung, dass von der Annahme ausgegangen werden müsse, dass die Situation in Hamburg eine völlig andere sein könnte als in Berlin/Brandenburg.
Die besondere Situation des Stadtstaates Hamburg, die ein dichtes Zusammenleben von Menschen und Tieren auf sehr engem Raum bedingt, könne nur mit einem Leinenzwang für Hunde einhergehen.
Bei allen zukünftigen Regelungen, die getroffen werden sollen, ist das Prinzip der "Verhältnismäßigkeit" zu beachten.
Aus rechtlicher Sicht sollte dem Hundehalter freigestellt werden, ob er mit seinem Hund eine Hundeschule besucht, eine Ausbildung macht oder nicht, denn: "Wir wollen doch keine Schulpflicht für Hunde einführen!"
Experte aus der Verwaltung, NRW:
In NRW gilt Rasseliste, Chippflicht, Haftpflicht-Pflicht, Sachkundenachweis und die 20-40-Regelung (für Hunde unter 20 kg Gewicht und unter 40 cm Körpergröße, also "kleine" Hunde, entfallen Chip- und Haftpflicht-Pflicht, Sachkundenachweis sowie Leinenzwang).
In NRW gäbe es ca. 220.000 "große Hunde" und ca. 10.000 "Kategorie-Hunde".
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgte mit einer kurzen Übergangszeit (unter 1 Jahr).
Es werden Statistiken geführt, zu denen sich die Auskunftsperson aber nicht äußern konnte (weiß nicht Bescheid).
Mit der Chippung und dem Führen eines entsprechenden Meldeverzeichnisses wurden externe, zertifizierte Dienstleister beauftragt.
Gesetzes- und verwaltungstechnisch klappe alles problemlos.
Frau Dr. Schöning:
Legte den Schwerpunkt ihrer Ausführungen auf die theoretische und praktische Halter/Hunde-Ausbildung als wichtigstes Mittel zur Abwehr der durch Hunde ausgehenden möglichen Gefahren.
Die Infrastruktur für die Ausbildung (Hundeschulen) sei vorhanden.
Stellt die Forderung nach zentraler Prüfungsordnung für Theorie und Praxis (standardisiert) auf. Die Wahl der Vorbereitungsmethode müsse dem Halter freigestellt werden.
Durch eine solche Ausbildungsregelung könne auch der Wesenstest entfallen, der ja sowieso nur eine Momentaufnahme darstellt.
Diverse Arbeitskreise haben bereits verschiedene Konzepte für Ausbildungsstandards formuliert, bei deren Betrachtung man zu dem Schluss kommt, dass sie doch im Ende alle gleich sind.
Diese Standards decken sich mit Ergebnissen aus den USA und auch die Ergebnisse der TiHo Hannover basieren auf Testreihen, die auf Standards basieren, die dem weltweiten Kenntnisstand entsprechen.
Frau Dr. Schöning sprach sich gegen generellen Leinenzwang und gegen Rasselisten aus. Gegen letzteres mit der Begründung, dass weltweite Forschungsergebnisse darauf hinweisen, dass das Auftreten von Aggression nicht auf bestimmte Rassen zurückzuführen, sonder immer das individuelle Ergebnis des Umgangs mit dem Hund sei.
Herr Meyer:
Die Erfahrung zeige, dass Halter, die von vorneherein lernen sowie sich und ihren Hund ausbilden, keine Probleme machen. Bei der Ausbildung seien Theorie und Praxis wichtig.
Eine Zertifizierung der Stellen, die für Ausbildung und Abnahme des Sachkundenachweises zuständig sein sollen, sei unumgänglich, da Hundeschulen wie Pilze aus dem Boden schössen.
Herr Ehrmann:
Es geht nicht an, dass Maßnahmen gegen einen Hund erst dann getroffen werden, wenn schon ein Kind gebissen wurde – jedes Kind muss geschützt werden!
Plädiert dafür, dass die Diskussion mit Hundehaltern ruhig und sachlich geführt werden sollte.
Eine der Auskunftspersonen gab bezüglich des in Niedersachsen geltenden Rechts 2 Dinge zu bedenken: Das Gefahrenhundgesetz ohne Rasseliste bedeute, dass erst etwas passieren müsse, bevor reagiert werden könne und dann könne es ja bereits zu spät sein. Außerdem sei hier ja auch keinerlei Absicherung in Richtung Hundehalter gegeben, da man in Niedersachsen ja nicht einmal einen Hundeführerschein machen müsse.
Im zweiten Teil hatten die Mitglieder des Gesundheitsausschusses die Gelegenheit, die Auskunftspersonen zu befragen. Leider wurde hier als erstes und sehr ausführlich zu einem – unserer Meinung nach – der unwichtigsten Themen des Eckpunktepapiers, dem Chippen befragt und geantwortet. Danach ging es um den Sachkundenachweis.
Nach 2 ¾ Stunden hatten wir für diesen Tag jedenfalls genügend "Expertenmeinungen" gehört und verließen die Anhörung während der Pause.
